Sachkundenachweis für große Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Umgangssprachlich „Kleiner Hunde-Sachkundetest“ genannt.
Die Sachkunde muss gegenüber dem Ordnungsamt bei der Anmeldung des Hundes i.d.R. direkt vorliegen. Das bedeutet, eine Anmeldung des Hundes ist nur mit dem Sachkundenachweis möglich.
Hier empfiehlt es sich noch bevor, Ihr Hund bei Ihnen einzieht sollten Sie den Sachkundenachweis bei uns ablegen.
Unser Sachkundenachweis ist durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) behördlich anerkannt, und dient zur Vorlage beim Ordnungsamt/Veterinäramt. Der Sachkundenachweis ist lebenslang gültig und gilt für ganz NRW. Der Sachkundenachweis ist nur für das Bundesland NRW gültig, alle anderen Einwohner:innen anderer Bundesländer, informieren sich bitte bei Ihrer zuständigen Behörde!
Sachkundenachweis für große Hunde (40/20)
(nach § 11 LHundG NRW)
- Hunde, die ausgewachsen mehr als 40 cm Schulterhöhe haben
- Hunde, die ausgewachsen schwerer als 20 kg sind
Sachkundenachweis für Hunde bestimmter Rassen
(nach § 10 LHundG NRW)
- Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff
- Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino
- Old English Bulldogge, Rottweiler und Tosa Inu
- sowie deren Kreuzungen untereinander
- sowie Kreuzungen mit anderen Hunden
Nachweispflichten in der Übersicht
Art des Hundes | Art des Nachweises |
---|---|
Kleine Hunde | Sie brauchen keine Nachweise. |
Große Hunde | Der Halter benötigt einen Sachkundenachweis, den bekommen Sie bei uns. |
Hunde bestimmter Rassen | Der Halter benötigt einen Sachkundenachweis und der Hund muss einen Wesenstest absolvieren, beides bekommen Sie bei uns. |
Gefährliche Hunde | Der Halter benötigt einen Sachkundenachweis und der Hund muss einen Wesenstest absolvieren, beides bekommen Sie bei Ihrem Kreis-Veterinäramt. Der Hund muss ab dem 7. Lebensmonat einen Maulkorb tragen und hat eine Anleinpflicht. Eine Befreiung davon bis zum 24. Lebensmonat bekommen Sie bei uns. |